26. Januar 2014

Außer Spesen nichts gewesen?

Verfahren eingestellt, beide Parteien tragen "hälftig" (schönes Deutsch!) die Kosten. - Das ist die Botschaft, die mich staunend kopfschüttelnd erreicht. Bitte, Ihr heroischen Streiter, lasst mich doch wenigstens noch die Höhe der Verfahrenskosten (Gericht, Anwälte, Verwaltungsaufwand...) wissen!

Außer Spesen nichts gewesen? Ich bin mir sicher, beide Parteien werden das - offen oder auch verhohlen - ganz anders sehen.

Kurz zur Erinnerung: Der zweite Bürgermeisterkandidat in Dießen hatte eine einstweilige Anordnung angestrebt, seine Unterstützerlisten nicht mehr im Hauptamt (das sind die Räumlichkeiten unmittelbar vor dem Bürgermeisterbüro) auszulegen. Er befürchtete, mancher Willige könnte von der Lokation abgeschreckt sein, wo dieser ja vor den Augen des Bürgermeisters und seiner Leute zu unterschreiben hätte. Als alternativer Einschreibungsort war das Einwohnermeldeamt im Erdgeschoss gefordert worden. Aber dagegen hatte die Verwaltung "logistische" Einwände geäußert und beharrte auf ihrer, schon immer mit solchen Listen praktizierten, Lösung. Festzuhalten ist außerdem, dass zum Zeitpunkt, als Kandidat 2 seinen gerichtlichen Vorstoß unternahm, er genug Unterschriften auf seiner Bürgermeisterkandidatenliste hatte, während auf der Gemeinderatsliste seiner Gruppierung noch nicht ausreichend eingetragen worden war. Inzwischen ist aber auch dort die Schwelle überschritten. 

Das "Landsberger Tagblatt" hat die ganze Chose berichtet. Den dort zum Verfahrensausgang zitierten Herausfordereranwalt lese ich so, dass die Kläger die Einstellung des Verfahrens dennoch als Erfolg betrachten: In München habe man die Auslegungspraxis durchaus für prüfenswert gehalten.

Wie dem auch sei. Ist das nicht wieder ein Fall von, "Hätte, hätte, Fahrradkette"? - HÄTTE die Verwaltung die Listen im Einwohnermeldeamt - wie gefordert - ausgelegt, HÄTTEN wir dasselbe Ergebnis gehabt, HÄTTEN Verdächtigungen einer Benachteiligung keinen Platz gegriffen, HÄTTEN wir Gerichts- und sonstige Kosten gespart. Und der Herausforderer HÄTTE eine Gelegenheit weniger für seine Darstellungen bekommen... 


3 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Danke Herr Bademeister für diese Einschätzung. Auch mich hätte jetzt interessiert, welche unnötigen Kosten nun unserer Marktgemeinde aufgebürdet wurden.
Aber noch viel mehr würde mich nach der Lektüre des Briefverkehrs mit dem Bayer. Verwaltungsgericht folgendes interessieren!:
Ich zitiere das Schreiben der Marktgemeinde Dießen an das Bayer. Verwaltungsgericht München vom 20.1.2014, Seite 4, III. Zi. 2, Abs. 2, 1. Satz:
"Und es fällt auf, dass dem Bewerber Dr. Dill inzwischen jedes Mittel recht ist, um den Amtsinhaber mit Klagen (außergerichtlich durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ...)in Misskredit zu bringen". Zitat Ende.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber BGM Kirsch? Hier wird sich HDrD oder die Liste ZfD bestimmt hinter Geheimhaltungsgründen und Datenschutz verstecken?! Oder erfährt der interessierte Bürger Näheres, welches Dienstvergehen HDrD oder die Liste ZfD unserem BGM unterstellt? Da bin ich nun gespannt! Herzlichst, BeKie JMF

Unknown hat gesagt…

Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts als Begründung für die Kostenteilung:
“Insoweit hält es die Kammer durchaus für wahrscheinlich, dass allein von der jederzeit möglichen Gegenwart des Amtsinhabers und seines Verwaltungsleiters eine Wirkung ausgeht, die einen unterstützungswilligen Bürger von der Leistung der Unterschrift abhalten kann und zwar auch dann, wenn über die Präsenz hinaus von Seiten des Amtsinhabers oder der Verwaltung keinerlei Einfluss auf die Unterschriftsleistung genommen wird und etwaige Befürchtungen des Bürgers hinsichtlich zukünftiger Nachteile unbegründet sind.”

Unknown hat gesagt…

@ whatiseconomy, was wollen Sie uns damit sagen???
So, die erste Frage zu der Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht wurde heute in der Finanzausschusssitzung beantwortet: Vom Gericht festgesetzter Steitwert = 2.500 €, Gerichtskosten 162,xx € : 2 ergibt für jede Partei 81,xx €. Ok, das bekommen wir durch Zinsersparnisse wieder rein! Der Gemeinde entstanden keine weiteren belegbare Kosten, da kein Anwalt zugezogen wurde, die Anwaltskosten der ZfD haben die selber zu tragen. Der Verwaltungsaufwand für die drei Zentimeter Papierstoß wurde nicht ausführlich dargelegt! Abgehackt!